Der BDG - Vorstand

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David Dawei Ni

Vorsitzender

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Alexander Straub

stellv. Vorsitzender

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Jörg Apel

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Jana Rerich

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Jaqueline Heidenreich

Beisitzerin

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Anke Torstel

Beisitzerin

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Henry Niekrawietz

Beisitzerin

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Satzung

Satzung des Bundesverbandes der Dozenten für Gebärdensprache e. V.

Der Verband führt den Namen „Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache“ (im folgenden ,,BDG'' genannt) und wurde unter dem Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft der Gebärdenkursleiter“ am 28.11.1987 gegründet. Dieser ist in das Vereinsregister unter der Nummer VR 5555 beim Amtsgericht Dortmund eingetragen.

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke'' der Abgabenordnung.

Die komplette Satzung können Sie als PDF herunterladen

Wir über uns

Was machen wir?

Der Verband hat die Aufgabe, Gebärdensprachkurse für verschiedene Zielgruppen zu erstellen und durchzuführen. Der Verband fördert Informations- und Erfahrungsaustausch über die Weiterentwicklung der Unterrichtsmethoden für Gebärdensprachkurse und über die Gehörlosenkultur. Er ermöglicht Gebärdensprachdozenten/-innen Aus- und Weiterbildungen. Hierbei sollen Deutsche Gebärdensprache (DGS), Nonverbale Kommunikation (NVK), Lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und andere Kommunikationsformen Berücksichtigung finden.

Weitere Aufgaben des BDG sind:

  • Veranstaltungen von Bundestreffen der Gebärdensprachdozenten/-innen,
  • Qualifikationsüberprüfung der Gebärdensprachdozenten/-innen in allen öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen und Zusammenarbeit mit deren Einrichtungen,
  • Erfahrungsaustausch mit Gebärdensprachdozenten/-innen aus dem Ausland wird angestrebt.

Der BDG arbeitet mit der Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser e.V. (GGKG) und anderen Institutionen, die sich mit Gebärdensprachforschung und Lehre beschäftigen, zur Erstellung eines vollständigen Angebotes an Konzepten und Lehrmaterialen für alle Gebärdensprachkurse, zusammen.